Im Auftrag unserer Mitglieder handeln wir Löhne aus.
Die Präsidentenkonferenz beschliesst in der Juni-Sitzung jeden Jahres über die Postulate zur Besoldungsanpassung. Anfangs September hört die Regierung die Verhandlungsdelegation der Präsidentenkonferenz (siehe Sozialpartnerschaft) an. Diese Anhörung und Diskussion erfolgt im Rahmen von ein bis zwei Sitzungen. In diesen Gesprächen bringen wir überlegungen und Argumente zugunsten des Personals vor.
Etwa Mitte September beschliesst die Regierung aufgrund der geführten Gespräche über die Besoldungsanpassungen und leitet ihre Anträge dem Grossen Rat mit dem Budget und der dazu gehörenden Botschaft zur Beschlussfassung zu. Der Grosse Rat beschliesst darüber in der November-Session.
Bei den Gesprächen über die Besoldungsanpassung spielen immer auch politische überlegungen eine grosse Rolle, weil letztlich der Grosse Rat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Genehmigung der Besoldungsanpassungen entscheidet.
Nach BVO Art. 21 berücksichtigt die Regierung bei der Festlegung der Besoldungsanpassungen die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage sowie die Finanzlage des Staates. Dabei kann sie jedoch nicht beliebig von der Jahresteuerung abweichen. Es gelten die Grenzen von BVO Art. 22. Die Personalverbände achten darauf, dass die unteren Grenzen eingehalten werden und dass die nötigen Besoldungsverbesserungen erfolgen. Eine angemessene und zeitgemässe Besoldung ist erforderlich für nachhaltige Motivation. Falls Sie erhebliche Mängel des Besoldungssystems oder Rekrutierungsschwierigkeiten feststellen, machen Sie uns eine Mitteilung!