Ombudsstelle

Haben Sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, so bringen Sie diese Ihrem Vorgesetzten frühzeitig zur Kenntnis. Nur so können Sie und die Beteiligten rechtzeitig reagieren und Veränderungen herbeiführen.

Wenden Sie sich in erster Linie an Ihren unmittelbaren Vorgesetzten. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, so gelangen Sie an den nächsthöheren Vorgesetzten, letztinstanzlich an den Generalsekretär des betreffenden Departementes. Zu einem Gespräch mit Ihren Vorgesetzten können Sie eine Person Ihres Vertrauens beiziehen (VStD Art. 62). Diese Person darf bei diesem Gespräch anwesend sein und muss nicht Jurist sein.

Die Ombudsstelle (VStD Art. 62) bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons St.Gallen die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten an eine neutrale Stelle zu wenden, insbesondere in Fällen, in denen das Vertrauen zu Vorgesetzten oder dem Departement nicht mehr vorhanden ist und es Ihnen deshalb nicht mehr möglich erscheint, den ordentlichen Dienstweg einzuhalten.

An die Ombudsstelle gelangen Sie über das Personalamt des Kantons St.Gallen oder über ein Mitglied der Ombudsstelle.

Das Personalamt informiert auch im jährlich herausgegebenen „Informationsblatt“ PHB 62.1 über die Ombudsstelle und ihre Mitglieder.

Mehr erfahren Sie auf der Intranet Seite des Kantons St.Gallen:

Zur Information: Der folgende Link funktioniert nur innerhalb des Intranets der Staatsverwaltung des Kantons St.Gallen und ist für Externe über das Internet nicht erreichbar.

Ombudsstelle
p.A. Kantonales Personalamt
Primus Schlegel, lic.oec.HSG, Leiter Personalamt
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Telefon: 071 229 37 40

primus.schlegel@sg.ch